Vererbung von Genossenschaftsanteilen

Mehrere Generationen

 

Sehr geehrte Mitglieder,

zum Thema „was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen im Falle meines Todes“ wurden in der Vergangenheit von einigen Mitgliedern sogenannte „Erklärungen zu Lebzeiten“ abgegeben.

Diese sind nicht rechtswirksam!

Die Genossenschaftsanteile sind im Todesfall Teil der Erbmasse. Sofern mit den Anteilen etwas Besonderes geschehen soll (z.B. Weitergabe an einen bestimmten Erben), muss dies explizit in einem Testament geregelt werden.

Wir als Genossenschaft benötigen somit ein gültiges, beglaubigtes Testament und/oder den Erbschein.